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   BFH, 10.11.2006 - VII E 7/06   

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https://dejure.org/2006,19824
BFH, 10.11.2006 - VII E 7/06 (https://dejure.org/2006,19824)
BFH, Entscheidung vom 10.11.2006 - VII E 7/06 (https://dejure.org/2006,19824)
BFH, Entscheidung vom 10. November 2006 - VII E 7/06 (https://dejure.org/2006,19824)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.09.2005 - III E 1/05

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 10.11.2006 - VII E 7/06
    Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen den Ansatz und die Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (BFH-Beschluss vom 1. September 2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92).
  • BFH, 12.10.2005 - X E 2/05

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 10.11.2006 - VII E 7/06
    Abgesehen davon, dass § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht dazu führt, dass eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung, die dem Kostenansatz zugrunde liegt, im Verfahren der Erinnerung nochmals auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft wird (BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2005 X E 2/05, BFH/NV 2006, 326), ist ein Fehler in der Behandlung der Sache nicht ersichtlich.
  • BFH, 19.01.2006 - VII B 301/05

    Keine AdV bei Abrechnungsbescheid

    Auszug aus BFH, 10.11.2006 - VII E 7/06
    Mit Beschluss vom 19. Januar 2006 VII B 301/05 hat der Senat die Beschwerde gegen den die Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines Abrechnungsbescheides ablehnenden Beschluss des Finanzgerichts (FG) zurückgewiesen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) auferlegt.
  • BFH, 02.11.1999 - X B 51/99

    PKH; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

    Auszug aus BFH, 10.11.2006 - VII E 7/06
    Die Erinnerung hat auch keinen Erfolg unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der unrichtigen Sachbehandlung (§ 21 Abs. 1 Satz 1 GKG), der nach Ergehen der Kostenrechnung ebenfalls mit der Erinnerung geltend gemacht werden kann (BFH-Beschluss vom 4. November 1999 X E 2/99, BFH/NV 2000, 581, m.w.N.).
  • BFH, 04.11.1999 - X E 2/99

    Unrichtige Sachbehandlung i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG

    Auszug aus BFH, 10.11.2006 - VII E 7/06
    Die Erinnerung hat auch keinen Erfolg unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der unrichtigen Sachbehandlung (§ 21 Abs. 1 Satz 1 GKG), der nach Ergehen der Kostenrechnung ebenfalls mit der Erinnerung geltend gemacht werden kann (BFH-Beschluss vom 4. November 1999 X E 2/99, BFH/NV 2000, 581, m.w.N.).
  • BFH, 07.02.2007 - III E 6/06

    Einwendungen nur gegen die Kostenrechnung nicht gegen die inhaltliche Richtigkeit

    Eine eindeutige und offenkundig unrichtige Sachbehandlung i.S. des § 21 Abs. 1 GKG (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. November 2002 I E 1/02, BFH/NV 2003, 333, m.w.N., und vom 10. November 2006 VII E 7/06, juris) ist nicht ersichtlich.
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